Praktische Hinweise

Das Honorarkonsulat der Republik Kroatien für Baden-Württemberg mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist zuständig ausschließlich für diejenigen kroatischen Staatsbürger, die in Baden-Württemberg gemeldet oder zu Besuch sind. Da es sich um eine repräsentative und ehrenamtliche Tätigkeit handelt, ist der Zuständigkeitsbereich des Honorarkonsulats auf folgende Leistungen beschränkt:

  • die Weitergabe von Informationen auf deutscher und kroatischer Seite
  • den Kontakt zu offiziellen kroatischen wie deutschen Regierungsstellen
  • die Kontakte von Unternehmen auf deutscher wie kroatischer Seite
  • bei Fragen der Kommunikation zwischen Deutschland und Kroatien

Dazu steht das Honorarkonsulat helfend zur Seite bei der Vermittlung eines Rechtsbeistands und medizinischer Hilfe und ist Erst-Ansprechpartner für die Vermittlung von Notfallinformationen.

Praktische Hinweise für Kroaten in Baden-Württemberg

Wofür ist das Kroatische Generalkonsulat in Stuttgart zuständig?

Für folgende Belange wenden Sie sich bitte an das Kroatische Generalkonsulat in Stuttgart:

  • Ausstellung von Pässen und Passersatzdokumenten
  • Vergabe von Visa
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Ausstellung von Leichenpässen
  • Legalisation von Urkunden
  • Bearbeitung aller anderen offiziellen Dokumente

Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf der Webseite der Botschaft der Republik Kroatien mvep.gov.hr

Kann man beim Honorarkonsulat in Freiburg einen neuen kroatischen Personalausweis beantragen?

Nein, leider nicht – auch nicht beim Generalkonsulat in Stuttgart. Personalausweise können ausschließlich in Kroatien beantragt und ausgestellt werden, und zwar bei einer Polizeiverwaltung bzw. einer für Verwaltungsangelegenheiten zuständigen Polizeidienststelle. Dies gilt unabhängig davon, ob man einen ständigen Wohnsitz in Kroatien hat oder nicht.

Für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland wird die ausländische Adresse auf dem Personalausweis eingetragen. In diesem Fall dient der Ausweis jedoch nicht als Wohnsitznachweis.

Weitere Informationen zur Beantragung eines kroatischen Personalausweises finden Sie auf der Webseite der Regierung der Republik Kroatien gov.hr

Ist die Beantragung eines Reisepasses in Freiburg möglich?

Ja, ein Reisepass kann in Freiburg beantragt und abgeholt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht im Honorarkonsulat möglich ist, sondern ausschließlich während eines Konsulartags, den das Generalkonsulat in Stuttgart in der Kroatischen Katholischen Mission in Freiburg organisiert.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses beigefügt werden?

Kroatische Staatsangehörige mit geregeltem Aufenthalt in Baden-Württemberg können einen Antrag auf Ausstellung eines kroatischen Reisepasses entweder im Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart oder während der Konsulartage in Freiburg stellen.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke des Antragstellers erfasst.

Im Falle des Ablaufs oder der Beschädigung eines bestehenden Reisepasses sind dem Antrag die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Bestehender kroatischer Reisepass
  • Meldebescheinigung für die aktuelle Wohnadresse in der Bundesrepublik Deutschland
  • Passfoto (35 x 45 mm), gedruckt auf glattem und glänzendem Fotopapier, erstellt von einem professionellen Fotografen (der Fotograf ist darauf hinzuweisen, dass das Foto für einen biometrischen Reisepass bestimmt ist); Fotos aus Automaten werden nicht akzeptiert.
  • Nachweis über die erfolgte Zahlung der Konsulargebühr

Gebühren für den Reisepass:

  • Für Personen ab 21 Jahren: 75,00 € (Gültigkeitsdauer des Reisepasses: 10 Jahre)

Bei der Antragstellung ist die Zahlung nur mit einer Bankkarte eines Girokontos möglich. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr von 1 € für die Transaktionskosten erhoben.

Wo und wann finden die Konsulartage in Freiburg statt?

Die Konsulartage in Freiburg finden mehrmals im Jahr in den Räumlichkeiten der Kroatischen Katholischen Mission, Ludwigstraße 40 – 42, 79104 Freiburg statt. Den genauen Zeitplan und die Arbeitszeiten finden Sie auf hrvati-freiburg.de. Vorab gibt es keine spezifische Terminvergabe.

Was kann man alles am Konsulartag in Freiburg erledigen?

Am Konsulartag haben Sie die Möglichkeit,

  • einen neuen Pass zu beantragen und abzuholen
  • Ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien zu regeln
  • Ihre Unterschrift zu beglaubigen (nur für Personen, die einen gültigen kroatischen Reisepass oder Personalausweis besitzen)
  • die folgenden standesamtlichen Dienstleistungen zu nutzen: Meldung einer Geburt, einer Eheschließung oder Ehescheidung (nur Scheidungen nach dem 1. Juli 2013), sowie eines Todes
  • den Verlust/Diebstahl von Dokumenten zu melden
  • einen Antrag auf Entlassung/Zulassung zur kroatischen Staatsbürgerschaft zu stellen (hierfür wird empfohlen, sich an das GK Stuttgart im Voraus zu wenden)

Was kann man ausschließlich im Generalkonsulat in Stuttgart machen?

Folgendes ist an einem Konsulartag nicht machbar und ausschließlich im Generalkonsulat in Stuttgart zu erledigen:

  • Antragstellung für Passersatzdokumente
  • Visumbeantragung
  • Beantragung eines zeitlich befristeten Aufenthalts in Kroatien

Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Kroatischen Generalkonsulats in Stuttgart mvep.gov.hr.

Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, können Sie sich an das Generalkonsulat per E-Mail wenden.
Die E-Mail-Adresse lautet: gkrhst@mvep.hr

Ist es möglich, mit einem deutschen Ausweis nach Kroatien einzureisen oder wird ein Reisepass benötigt?

Ein Ausweis reicht aus, ein Reisepass ist nicht erforderlich. Jedoch sollte der Ausweis für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien gültig sein.

Wer benötigt ein Visum, um nach Kroatien einreisen zu können?

Mit Ausnahme der Staatsbürger der Russischen Föderation, Weißrusslands und der Republik Türkei benötigen die Staatsbürger anderer europäischer Länder kein Visum für die Einreise nach Kroatien, unabhängig davon, ob ihre Staaten EU-Mitglieder sind oder nicht.

Staatsangehörige der nicht-europäischen Länder, die ihren Wohnsitz in den Schengen-Staaten bzw. im deutschsprachigen Raum haben, brauchen kein Visum, um nach Kroatien einzureisen.
Staatsbürger der nicht-europäischen Länder, die nicht in den Schengen-Staaten bzw. im deutschsprachigen Raum leben, sollten die Informationen zur Vergabe eines Visums auf der Webseite des Kroatischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beachten (Kroatisch und Englisch).

Wie kann ich
Ihnen helfen?

Für Fragen oder Unterstützung kontaktieren Sie mich als Honorarkonsulin der Republik Kroatien für Baden-Württemberg.

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