Das Honorarkonsulat der Republik Kroatien für Baden-Württemberg mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist zuständig ausschließlich für diejenigen kroatischen Staatsbürger, die in Baden-Württemberg gemeldet oder zu Besuch sind. Da es sich um eine repräsentative und ehrenamtliche Tätigkeit handelt, ist der Zuständigkeitsbereich des Honorarkonsulats auf folgende Leistungen beschränkt:
- die Weitergabe von Informationen auf deutscher und kroatischer Seite
- den Kontakt zu offiziellen kroatischen wie deutschen Regierungsstellen
- die Kontakte von Unternehmen auf deutscher wie kroatischer Seite
- bei Fragen der Kommunikation zwischen Deutschland und Kroatien
Dazu steht das Honorarkonsulat helfend zur Seite bei der Vermittlung eines Rechtsbeistands und medizinischer Hilfe und ist Erst-Ansprechpartner für die Vermittlung von Notfallinformationen.
Für folgende Belange wenden Sie sich bitte an das kroatische Generalkonsulat in Stuttgart oder die kroatische Botschaft in Berlin:
- Ausstellung von Pässen und Passersatzdokumenten
- Vergabe von Visa
- Unterschriftbeglaubigungen
- Ausstellung von Leichenpässen
- Legalisierung von Urkunden
- Bearbeitung aller anderen offiziellen Dokumente
Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf mvep.gov.hr
Praktische Hinweise für Kroaten in Baden-Württemberg
Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses
Die Personalausweise können ausschließlich in Kroatien beantragt und ausgestellt werden. Für die Beantragung eines Reisepasses wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Stuttgart, welches eine konsularische Vertretung in der Kroatischen Katholischen Mission in Freiburg einmal im Monat organisiert. Den genauen Zeitplan finden Sie auf hrvati-freiburg.de.
Konsulartag in Freiburg
Das Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart organisiert die konsularische Vertretung in Freiburg einmal im Monat. Die Kroatische Katholische Mission in der Ludwigstraße 40 – 42, 79104 Freiburg ist weiterhin Gastgeber dieses Konsulartags.
Auf hrvati-freiburg.de können Sie den aktuellen Zeitplan und die Arbeitszeiten einsehen. Vorab gibt es keine spezifische Terminvergabe.
Am Konsulartag haben Sie die Möglichkeit:
- einen neuen Pass zu beantragen
- Ihren neuen Pass abzuholen
- Ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien zu regeln
- Ihre Unterschrift zu beglaubigen (nur für Personen, die einen gültigen kroatischen Reisepass oder Personalausweis besitzen)
- die folgenden standesamtlichen Dienstleistungen zu nutzen: Meldung einer Geburt, einer Eheschließung oder Ehescheidung (nur Scheidungen nach dem 1. Juli 2013), sowie eines Todes
- den Verlust/Diebstahl von Dokumenten zu melden
- einen Antrag auf Entlassung/Zulassung zur kroatischen Staatsbürgerschaft zu stellen (hierfür wird empfohlen, sich an das GK Stuttgart im Voraus zu wenden)
Folgendes ist an einem Konsulartag nicht machbar:
- Antragstellung für Passersatzdokumente
- Visumbeantragung
- Beantragung eines zeitlich befristeten Aufenthalts in Kroatien
Weitere Details zu den oben genannten konsularischen Dienstleistungen finden Sie auf der Website des kroatischen Generalkonsulats in Stuttgart mvep.gov.hr. Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, können Sie sich an das Generalkonsulat per E-Mail wenden. Die Adresse ist gkrhst@mvep.hr.
Vergabe von Visa
Ausländische Staatsangehörige, die in den Schengen-Staaten bzw. im deutschsprachigen Raum leben, brauchen kein Visum, um nach Kroatien einzureisen. Daher sind die Informationen zur Vergabe eines Visums auf der Website des kroatischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten nur auf Kroatisch und Englisch verfügbar.